Alkohol:
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Es gilt eine
Promillegrenze von 0,5
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Telefonieren:
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Das Telefonieren während der Fahrt ist nur mit
Freisprecheinrichtung erlaubt.
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Spikereifen:
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Spikes sind im Zeitraum vom 15. November bis 10. April gestattet. Das Fahrzeug muß am Heck mit einem Aufkleber gekennzeichnet sein.
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Schneeketten:
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Schneekettenpflicht sollte unbedingt beachtet werden. Bei plötzlichem Wintereinbruch können vor allem Paßstraßen sehr rasch schneekettenpflichtig werden.
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Schutzwege:
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Fußgängern an Schutzwegen muß das Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden. Das Fahrzeug ist anzuhalten, auch wenn der Fußgänger den Zebrastreifen noch nicht betreten hat.
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Schulbusse:
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Während Kinder in einen Schulbus ein- oder aussteigen, darf an diesem nicht vorbeigefahren werden. Man erkennt dies auch an der eingeschalteten Warnblinkanlage.
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Gurte:
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In Österreich besteht Gurtpflicht. Für Kinder unter 12 Jahren sind geeignete Rückhaltevorrichtungen (Kindersitze) vorgeschrieben.
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Kinder:
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Kindern ist das Überqueren der Fahrbahn immer zu ermöglichen.
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Notrufe:
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Rettung
144
Polizei
133
Feuerwehr 122
Pannendiest 120
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